Am 9. Oktober jährt sich der rechtsterroristische Anschlag von Halle zum dritten Mal. Daher wollen wir uns an diesem Tag zusammen vor der Landesvertretung Sachsen- Anhalt versammeln, um gemeinsam den Opfern zu gedenken und Solidarität mit den Betroffenen zu zeigen, aber auch das Behördenversagen anzuprangern. An der staatlichen Reaktion auf die Tat von Halle zeigt sich wieder exemplarisch, wie versucht wird, Rechtsterrorismus und seine Grundlagen in Deutschland auszublenden und jede Tat als "Einzelfall" zu verhandeln und zu externalisieren. Antisemitische, rassistische und patriarchale Gewalt sind jedoch allgegenwärtig und strukturell angelegt! Kassel, Halle, Hanau - der Anschlag in Halle reiht sich ein in eine Welle rechten Terrors. Rechter Terror war in Deutschland stets vorhanden, aber in den letzten Jahren hat er eine neue Qualität erreicht. Die meisten der weißen männlichen Täter sind dabei nicht zwangsläufig Teil einer festen Struktur oder organisierte Neonazis. Sie handeln jedoch nicht im luftleeren Raum. So konnte der Mörder von Halle seine Tat Jahre lang auf dem Grundstück seiner Eltern unhinterfragt vorbereiten, Waffen bauen und testen. Auf Image Boards und innerhalb der neurechten, antifeministischen "Incel"-Szene tauschte er sich mit Gleichgesinnten aus und kündigte seine Absichten an. Zu Mittäter:innenschaften in beiden Bereichen gab es keine Ermittlungen. Hier zeigt sich eine Lücke der rechtsstaatlichen Sicht, die jeden Fall einzeln behandelt und die Taten nicht mit einander in Verbindung bringen kann. Schon immer gilt bei rechtem Terror: Die Täter verstehen sich narzisstisch als Ausführende des Willens der Dominanzgesellschaft. Auf Worte folgen Taten, die Getroffenen werden die Botschaft verstehen. Und das tun sie. Der Staat hingegen will es nicht verstehen. Dies zeigt sich in der Reaktion von Polizei, politisch Verantwortlichen und Justiz. So wurden Besucher:innen der Synagoge noch direkt nach dem Anschlag nicht ernst genommen, nach dem Trauma stundenlang über die Gefahrenlage im Ungewissen gelassen und vor der Presse kaum abgeschirmt. Politiker:innen zogen, nachdem die Fotos gemacht waren und die Anteilnahme verkündet wurde, wieder ab und überließen die Überlebenden sich selbst. Diese mussten sich im Prozess den juristischen Status als Nebenkläger:innen erkämpfen. Die antisemitische und rassistische Mordabsicht wurde nicht in allen Fällen anerkannt. Bezeichnend ist auch die Frage der Richterin nach dem Urteilsspruch, die die Nebenkläger:innen fragte, ob sie vorhätten, in Deutschland zu bleiben. Dem Staat scheint der Umgang mit rechtem Terror und seinen Betroffenen stets als lästige Pflichtübung, nach der möglichst schnell zum Alltagsgeschäft zurückgekehrt werden soll. Hoffnung machen in der Aufarbeitung der letzten drei Jahre allein die vermehrte Organisierung und die starken Stimmen der Überlebenden, sowie solidarische Menschen und Initiativen. Unsere Antwort muss sein, die Erinnerung lebendig zu halten, weiterhin Fragen zu stellen und den Betroffenen zuzuhören. Darum kommt zur Kundgebung am 9. Oktober! Lasst uns gemeinsam zeigen, dass wir nicht vergessen.
Termin Informationen:
Kundgebung: 3 Jahre nach Halle
SONNTAG, 09. OKTOBER 2022 – 14:00 UHR – LANDESVERTRETUNG SACHSEN-ANHALT (LUISENSTR. 18, 10117 Berlin)
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